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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - L 9 KR 218/07   

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https://dejure.org/2010,23753
LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - L 9 KR 218/07 (https://dejure.org/2010,23753)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.05.2010 - L 9 KR 218/07 (https://dejure.org/2010,23753)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - L 9 KR 218/07 (https://dejure.org/2010,23753)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - L 9 KR 218/07
    Das Bundessozialgericht (Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 17/06 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 19) hat "Intensivmedizin" wie folgt definiert:.
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2010 - L 9 KR 218/07
    Regelungen dieser Art, die sich in vergleichbarer Form in vielen Landesverträgen zu § 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V finden, hat das Bundessozialgericht stets dahin gehend ausgelegt, dass die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs 14 Tage nach Rechnungseingang unabhängig davon eintritt, ob ein Prüfungsverfahren zur Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung noch eingeleitet werden soll oder ein solches noch nicht abgeschlossen ist, und dass die Krankenkasse in solchen Fällen zur Zahlung verpflichtet ist, ohne das Ergebnis des Prüfungsverfahrens abwarten zu dürfen (vgl. nur Urteil des 1. Senats vom 30. Juni 2009, B 1 KR 24/08 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 13, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 16 KR 562/17

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen

    Die Klägerin hat sich auf die Ausführungen des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R - sowie des LSG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 19.05.2010 - L 9 KR 218/07 berufen.
  • SG Potsdam, 14.03.2013 - S 3 KR 407/10

    Klage eines Krankenhausträgers auf Zahlung der Behandlungskosten eines

    Diese Rechtsprechung ist unter anderem weiterentwickelt durch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Januar 2012 (Aktenzeichen: L 5 KR 97/11, Rd. 13) und auch durch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 2010 (Aktenzeichen: L 9 KR 218/07).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2019 - L 1 KR 16/17

    Intensivbehandlung; Krankenhaus; Beatmung; DRG A11G; Kodierrichtlinien 2009 1001

    Kennzeichnend für eine Intensivbehandlungsbedürftigkeit ist nämlich, dass sie gerade zur Abwehr einer akuten lebensbedrohlichen Krise erforderlich geworden ist (LSG Berlin-Brandenburg v. 19. Mai 2010 - L 9 KR 218/07 - juris Rn 30).
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